Wirtschaftsplan / Abrechnung
- Erstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Nachweis der Verteilung je Kostenart entsprechend der Teilungserklärung bzw. den Beschlüssen der Gemeinschaft in Form eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes je Sonder-/Teileigentum
- Veranlassung der jährlichen Erfassung des Wärmeverbrauchs, Meldung der Kosten an das beauftragte Serviceunternehmen, Erfassung der so ermittelten Kosten je Sonder-/Teileigentum in der Jahresabrechnung
- Erstellen einer Jahresabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.